Menü

Visum und Arbeitserlaubnis


Alle Nicht EU-Länder sind grundsätzlich visumspflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu drei Monaten pro Halbjahr benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die EU die Visumpflicht aufgehoben hat.

Verantwortlich für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland in dem Amtsbezirk, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Der Visumantrag ist vom Antragsteller persönlich bei der Auslandsvertretung an seinem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen bis zu vierzehn Arbeitstage, um über einen Antrag für ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden. Für ein Visum, das zu einem längerfristigen Aufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme berechtigt, muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Unser Angebot für Investoren: Business Immigration Service (BIS)

Der BIS ermöglicht Investoren, Unternehmen und qualifizierten Arbeitskräften einen einfachen Start in Berlin. Wir unterstützen sowohl Erstanträge für Einreise und Aufenthalt inkl. der Arbeitserlaubnis als auch Verlängerungen von Aufenthaltstiteln.

Business Immigration Service