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Arbeitsschutz und -sicherheit


Arbeitgeber sind für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Sie müssen Arbeitsplätze, Arbeitsstätten, Maschinen, Anlagen usw. so einrichten und unterhalten sowie den gesamten Betrieb so organisieren, dass Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind.

Zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung verpflichten:

  • die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften
  • das Arbeitsschutzgesetz
  • die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger.

Mit der Gewerbeanmeldung in Berlin werden Unternehmen automatisch bei der für ihre Branche zutreffenden Berufsgenossenschaft (BG) gemeldet. Zusätzlich müssen sie sich binnen einer Woche bei der zuständigen BG melden um für Beschäftigte und Mitarbeiter eine Unfallversicherung abzuschließen.

Ansprechpartner für alle Fragen vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit, z. B. hinsichtlich der Eignung von Räumlichkeiten als Arbeitsstätte, ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) oder die zuständige Berufsgenossenschaft. Die Beratungsleistungen aller Institutionen sind kostenlos.
 

Wichtige Rechtsvorschriften

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
Regelt grundsätzliche Verpflichtungen für Arbeitgeber, z.B. die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV):
Regelt Mindestanforderungen für eine gesunde und sichere Arbeitsumwelt. Enthält Vorschriften, wie Arbeitsräume, Lager und Läden gestaltet und ausgestattet sein müssen. Das betrifft auch Flucht und Rettungswege, Pausenräume und sanitäre Einrichtungen.

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):
Regelt die Bestellung und die Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Unfallverhütung und Verbesserung des Arbeitsschutzes. Das Arbeitssicherheitsgesetz wird durch Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften konkretisiert.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Regelt den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Maschinen, Geräten und Anlagen.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):
Regelt umfassend, was beim Inverkehrbringen von Chemikalien zu beachten ist.

Biostoffverordnung (BioStoffV):
Regelt den Schutz der Beschäftigten vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich deren Einstufung in Risikogruppen.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
Legt den Rahmen für die Arbeitszeitgestaltung fest. Es begrenzt die tägliche Höchstarbeitszeit und schreibt Mindestpausenzeiten während der Arbeit und Mindestruhezeiten nach der Arbeit vor. Außerdem werden Regelungen zu Nacht- und Schichtarbeit sowie zu Sonn- und Feiertagsarbeit getroffen.

Mutterschutzgesetz (MuSchG): 
Regelt den Schutz werdender Mütter insbesondere durch Beschäftigungsverbote und Kündigungsschutz.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):
Regelt den Schutz jugendlicher Arbeitnehmer vor Überlastungen.

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX):
Sieht eine Interessenvertretung für schwerbehinderte Menschen und einen besonderen Kündigungsschutz vor.

Informationen und Ansprechpartner

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Referat II E
Oranienstraße 106
10969 Berlin
+49 30 9028-1794
www.berlin.de/sen/arbeit

LAGetSi - Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Haus E / Haus L
Turmstraße 21
10559 Berlin
+49 30 902545-0

www.berlin.de/lagetsi