Was muss ich als Neu-Berliner bei meinem Umzug nach Berlin beachten? Wo muss ich mich anmelden, wie kann ich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und wo finde ich passende Kinderbetreuungsmöglichkeiten? Ein Überblick.
Anmeldung Einwohnermeldeamt
Leistungsbeschreibung
Die Anmeldung am Wohnsitz Berlin kann online, oder über die Bürgerämter der Bezirke erfolgen. Die Meldefrist nach Einzug beträgt in der Regel 14 Tage.
Die Online-Anmeldung ist bei einem Umzug innerhalb Deutschlands möglich. Weitere Voraussetzungen sind Volljährigkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft oder EU-Bürgerschaft. Benötigt wird dazu ein BundID-Konto und Personalausweis oder eine Unionsbürgerkarte (eID-Karte), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und persönlicher PIN. Bei Bezug einer Mietwohnung kann die erforderliche Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Vermieter) zusätzlich hochgeladen werden.
Erforderlich für die Anmeldung im Bürgeramt sind ein Identitätsnachweis, ein Anmeldeformular, ggf. Personenstandsurkunde (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde) und eine Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Vermieter). Termine können bei der zuständigen Behörde telefonisch oder online vereinbart werden. Das Anmeldeformular steht vorab zum Download bereit.
Leistungsbeschreibung Zuständig für die ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) sind die Finanzämter der Bezirke. Diese elektronische Lohnsteuerkarte speichert Angaben für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern, wie z.B. Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibeträge oder Kirchensteuermerkmal. Bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses benötigt der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer nur noch Geburtsdatum, die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) sowie die Auskunft, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt.
Jeder Arbeitnehmer kann seine persönlichen ELStAM im ElsterOnline-Portal abfragen. Für die kostenlose Registrierung benötigen Sie die steuerliche Identifikationsnummer.
Wenn keine Identifikationsnummer mehr vorliegt, kann diese beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erneut beantragt werden. Hierfür steht ein eigenes Kontaktformular zur Verfügung.
Darüber hinaus ist Ihr zuständiges Finanzamt Ansprechpartner für Auskünfte zu Ihren gespeicherten ELStAM.
Bürger, die nach Berlin ziehen und noch nicht explizit einen Strom- oder Gastarif bei einem anderen Anbieter gebucht haben, werden automatisch Kunden des Grundversorgers. Der Grundversorger ist der Anbieter mit den meisten Haushaltskunden.
Stromanbieter, die in Berlin liefern: Der Grundversorger für Strom ist in Berlin das schwedische Unternehmen Vattenfall bzw. die Vattenfall Europe Sales GmbH mit dem Tarif Basis Privatstrom. www.vattenfall.de/strom/tarife - Stromtarife von Vattenfall
Gasanbieter, die in Berlin liefern Mit dem Grundversorgungstarif GASAG | ERDGAS Komfort beliefert der Gasanbieter GASAG AG die Berliner Kunden, die sich bisher für keinen anderen Anbieter entschieden haben. www.gasag.de/erdgas - Informiert über die Gasversorgung durch GASAG in Berlin
Versorgungs- und Verkehrsbetriebe - Nachhaltig für Berlin
Leistungsbeschreibung Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) sichern die Trinkwasserversorgung für über 3,7 Millionen Berliner und reinigen das Abwasser mit modernster und innovativer Technik. www.bwb.de
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) ist ein kommunales Berliner Unternehmen. Sie hat die Aufgabe, den Abfall sicher, effizient und umweltverträglich zu entsorgen und ein sauberes Straßenbild zu schaffen. Die hohe Leistung der über 6.000 Beschäftigten garantieren ein Stück Lebensqualität für Berlin. Im Vergleich mit anderen deutschen Großstädten sind die Gebühren in Berlin niedrig. www.bsr.de
Netzdichte und Qualität des Berliner Nahverkehrs sind im internationalen Vergleich auf hohem Niveau. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sorgen für Verkehrssicherheit und für ein attraktives Mobilitätsangebot. www.bvg.de
Leistungsanbieter Berliner Wasserbetriebe (BWB), Berliner Stadtreinigung (BSR), Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Beantragung Kindergeld
Leistungsbeschreibung Kindergeld wird ab der Geburt eines Kindes einkommensunabhängig an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Eltern können sich entscheiden, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Kindergeld gibt es für
alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Kinder in Ausbildung oder auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr
Anspruch auf Kindergeld haben deutsche Staatsangehörige und Angehörige der Europäischen Union mit Wohnsitz in Deutschland. In speziellen Fällen können auch Nicht-EU-Bürger Kindergeld beziehen, wenn sie dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten.
Das Kindergeld beträgt für jedes Kind 259 Euro (Stand: 01/2026).
Das Kindergeld muss immer schriftlich beantragt werden. Die Anträge auf Kindergeld können entweder in Papierform vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Familienkasse der Agentur für Arbeit gesendet oder online ausgefüllt werden.
Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland und sind in Deutschland erwerbstätig ist die Familienkasse zuständig, in deren Bezirk sich der Sitz der Lohnstelle Ihres Beschäftigungsbetriebes befindet. Beschäftigte im öffentlichen Dienst beantragen das Kindergeld bei der Bundesagentur für Arbeit.
Kindergartenanmeldung und Kinderbetreuungsmöglichkeiten
Leistungsbeschreibung: Anmeldung Kita Der erste Schritt zu einem Kita-Platz oder zu einer Tagespflegestelle ist die Beantragung eines Kita-Gutscheins im Jugendamt des jeweiligen Wohnbezirks. Dieser enthält Angaben über Art und Umfang des festgestellten Anspruches und kann berlinweit in einer Kita oder bei einer Tagespflegestelle eingelöst werden. Die Beantragung ist frühestens 9 Monate, spätestens zwei Monate vor Betreuungsbeginn möglich. Kita und Kindertagespflege sind für alle Kinder kostenfrei. Nur für das Mittagessen wird ggf. ein Verpflegungsanteil erhoben.
Leistungsbeschreibung: Kinderbetreuungsmöglichkeiten Bereits vor ihrem ersten Geburtstag haben Kinder einen Anspruch auf einen Kita-Platz. Es besteht ein Rechtsanspruch auf bis zu sieben Stunden Förderung täglich, unabhängig vom Bedarf. Dafür stehen zahlreiche Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung. Über 90% aller Betreuungsangebote schließen die Mittagsbetreuung mit ein. Bei Arbeitszeiten außerhalb der Öffnungszeiten von Kita und Hort kann ergänzende Kindertagespflege beantragt werden.
Bei Kindertageseinrichtungen (Kitas) wird unterschieden zwischen Krippe (für Kinder ab 8 Wochen bis zu 3 Jahren) und Kindergarten (für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt). Kindertagespflege ist die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter oder -väter. Diese Betreuungsform ist vorrangig für Kinder unter drei Jahren gedacht.
Karte Bei der Suche nach der passenden Kita in Ihrer Nähe hilft Ihnen unsere Übersichtskarte: Übersichtskarte Kindergärten
Schulanmeldung
Leistungsbeschreibung In der Regel werden Kinder ab ihrem 6. Lebensjahr schulpflichtig und müssen in der dem Wohnort nächstgelegenen öffentlichen Grundschule angemeldet werden. Die Anmeldungen finden von Ende Oktober bis Anfang November statt. Der genaue Zeitraum wird in der Presse angekündigt. In dieser Zeit müssen Eltern ihre Kinder in der Grundschule im Einzugsbereich anmelden. Benötigt werden Personalausweis oder Reisepass der Eltern sowie die Geburtsurkunde des Kindes.
Wenn Eltern ihr Kind an einer anderen Schule oder einer Privatschule anmelden wollen, müssen sie die Anmeldung dennoch zunächst bei der Einzugsgebietsschule abgeben. Zusätzlich muss dort ein schriftlich begründeter Umschulungsantrag eingereicht werden, der darlegt, dass und warum das Kind eine andere Schule besuchen soll.
Benötigen Eltern eine andere Betreuungsform als an der Einzugsgebietsschule angeboten wird, z.B. Ganztags- oder Halbtagsschule, wird das Kind an einer anderen Schule im Bezirk mit der gewünschten Betreuungsform aufgenommen. In einer Halbtagsschule können Kinder nach dem Unterricht in einem Hort gehen. Bei gebundenen Ganztagsschulen gibt es nach 16 Uhr eine ergänzende Betreuung. Alle Ganztagsangebote sind für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 kostenfrei. Eltern, die eine Betreuung benötigen, können dies bei der Grundschulanmeldung beantragen.
Nach der Anmeldung werden die Kinder durch den Kinder -und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht. Den Termin erhalten die Eltern meist direkt bei der Schulanmeldung.
Die Schulplätze vergibt das Schulamt Ihres Bezirks. Wurde ein Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung gestellt, entscheidet das Jugendamt des Bezirkes über den Betreuungsbedarf.
Leistungsbeschreibung Sie kommen neu nach Berlin und fragen sich: Wie finde ich eine Wohnung? Wer sind die großen Bestandshalter? Wo werden neue Wohnungen gebaut? Hier erhalten Sie Informationen zum Berliner Wohnungsmarkt, z.B. den jährlich erscheinenden Wohnungsmarktbericht der Investitionsbank Berlin, Tipps zu möglichen Suchwegen, Kontaktdaten von Anbietern und Bestandshaltern von Wohnungen sowie den Berliner Mietspiegel.
Erstinformationspaket für Neu-Berliner - Starter Kit
Leistungsbeschreibung In den Willkommenstaschen werden die Informationen auf dieser Webseite als Hochglanz-Journal zusammengefasst und um ein paar berlinspezifische Kleinigkeiten ergänzt.
Leistungsanbieter Diese Willkommenstaschen können von Personalabteilungen bei der Berliner Wirtschaftsfördergesellschaft Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH bestellt werden:
Leistungsbeschreibung Den richtigen Anbieter für den Umzug nach Berlin zu finden ist schwer. Professionelle Hilfe ist dabei sicher von Vorteil. Auf der Webseite berlin.de finden Sie einen Umzugsratgeber mit wertvollen Hinweisen und Tipps: Umzugsratgeber
Leistungsbeschreibung Ob Pflege durch Angehörige oder professionelle Pflegedienste, die Organisation der Pflege erfordert viel Zeit. Den Betroffenen und ihren Angehörigen stellen sich viele Fragen, Informationen müssen eingeholt werden, Anträge gestellt und Pflegedienste bzw. -heime besichtigt werden. Arbeitnehmer haben laut Pflegezeitgesetz bei einer akut auftretenden Pflegesituation die Möglichkeit, sich bis zu zehn Tagen unbezahlt freistellen zu lassen, um die Pflege von nahen Angehörigen zu organisieren.
Unterstützung durch Information und Beratung sind ebenso wichtig wie ein bedarfsgerechtes Angebot an Pflegediensten. In Berlin gibt es zahlreichen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Pflegende und Pflegebedürftige. Mehr als 50 Pflegestützpunkte verteilt über die Berliner Bezirke beraten zu allen Fragen rund um Pflege und Alter. Außerdem unterstützt in jedem Bezirk eine Kontaktstelle PflegeEngagement mit Selbsthilfeangeboten und ehrenamtlichem Engagement. Das Pflegeportal des Landes Berlin bietet zusätzlich einen guten Überblick über die Berliner Infrastruktur. Die Beratungsorganisation KOBRA informiert über gesetzliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern- und Pflegezeit und bietet kostenfreie Beratung für Beschäftigte und kleine Unternehmen zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenpflege.
Nach den Grundsätzen "ambulant vor stationär" und "Rehabilitation vor Pflege" unterstützt das Land Berlin Initiativen für Menschen, die aufgrund Ihres Alters, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einen besonderen Betreuungsbedarf haben. Ein breites Leistungsangebot pflegender Organisationen, Wohlfahrtsverbände und Dienstleister garantieren eine gut ausgebaute pflegerische Infrastruktur.
Zusätzliche Informationen für Bürger aus der EU, den EWR-Staaten und für Nicht-EU-Bürger ("Drittstaatler")
Unterstützung bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
Leistungsbeschreibung Sofern bei der Einstellung für einen Arbeitsplatz Anträge zum Aufenthalt bzw. zur Arbeitserlaubnis gestellt werden müssen, können diese durch den Business Immigration Service begleitet werden.
Dieser Service umfasst folgende Leistung:
Erstinformation zum Antragsverfahren
Unterstützung beim Ausfüllen der Unterlagen
Kommunikation und Terminvereinbarung mit den entsprechenden Behörden
schnelle und zügige Bearbeitung durch alle beteiligten Servicepartner
Dieser Service bietet Unterstützung für:
von der Berliner Wirtschaftsfördergesellschaft Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH betreute Investoren,
Unternehmen, die mit ihrem Engagement in besonderer Weise dem Wirtschaftsstandort Berlin dienen,
Hochqualifizierte
Sonstige besonders qualifiziert Beschäftigte global agierender Unternehmen
Hochschulabsolventen
In der Regel benötigen alle zuziehenden Fachkräfte, die nicht EU-Bürger oder Bürger der Staaten USA, Kanada, Australien, Japan, Neuseeland, Israel oder Südkorea sind, eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
Leistungsbeschreibung Ausländer mit Haupt- oder Zweitwohnsitz in Deutschland haben bei einigen Banken die Möglichkeit, ein deutsches Girokonto zu eröffnen. Dabei handelt es sich oft um Girokonten auf Guthabenbasis ohne Überziehungskredit. Dafür müssen bestimmte Nachweise erbracht werden:
einen gültigen Pass,
eine Meldebescheinigung,
ggf. der Aufenthaltsgrund und
häufig auch eine Arbeitserlaubnis.
Die Ausstellung der Bescheinigungen ist nicht kostenfrei. Ebenso fallen bei den meisten Girokonten Kontoführungsgebühren an oder es ist ein monatlicher Mindestgeldeingang vorgeschrieben. Bei Nutzung einer Kreditkarte fallen zusätzliche Gebühren an. Die Höhe des Mindestgeldeinganges sowie die Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren können bei den verschiedenen Geldinstituten sehr unterschiedlich sein.
Soll aus einem anderen Land ein deutsches Girokonto eröffnet werden, kann dies bei einer internationalen Bank beantragt werden. Dafür wird die Identität des Beantragenden durch eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde überprüft. Alternativ kann der Beantragende seine Identität durch einen Notar oder die Botschaft beurkunden lassen und die Unterlagen bei einem Geldinstitut, das diese Option anbietet, einreichen. Hierbei muss beachtet werden, dass es nicht in allen Ländern rechtlich möglich ist, ein deutsches Girokonto zu führen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Eröffnung eines Online-Kontos, das von einigen Direktbanken angeboten wird. Eröffnung und Kontoführung erfolgt ausschließlich über das Internet, mit allen Vorteilen, die ein deutsches Girokonto bietet: Überweisungen, Geld- und Kreditkarten sowie die Möglichkeit zur Überziehung. Der Kontoinhaber erhält eine deutsche Kontonummer und Bankleitzahl. Auch Überweisungen vom oder ins Ausland sind möglich.
Zusätzliche Informationen für Nicht-EU-Bürger ("Drittstaatler")
Unterstützung beim Umschreiben des Führerscheins
Leistungsbeschreibung Welche Unterlagen bzw. Prüfungen erforderlich sind, hängt vom Land ab, das den Führerschein ausgestellt hat. Mit zahlreichen Nicht-EU-Ländern hat Deutschland ein Abkommen zur vereinfachten Umschreibung geschlossen. Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Ländern ("Drittstaaten") müssen bei einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Dafür muss eine Fahrschule herangezogen werden.
Bei Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis muss der ausländische Führerschein noch gültig sein und im Original vorgelegt werden. Um den deutschen Führerschein zu erhalten, muss der ausländische Führerschein abgegeben werden. In manchen Fällen wird eine Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis benötigt. Internationale Führerscheine werden nicht umgeschrieben, es wird immer ein gültiger nationaler Führerschein benötigt.
Zuständig für das Umschreiben einer ausländischen Fahrerlaubnis sind die Bezirksämter. Alternativ kann der Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde umgeschrieben werden. Auskunft über die erforderlichen Unterlagen, Gebühren und zuständigen Behörden gibt das Service-Potal Berlin. Hier können auch Termine online gebucht werden.
Leistungsanbieter Bezirksämter und Fahrerlaubnisbehörde