Arbeitsrecht und Tarifsystem
Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sowie zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.
Deutschland verbindet hierbei unternehmerischen Wettbewerb mit sozialem Interessenausgleich. Die moderaten Tarifabschlüsse der letzten Jahre zeigen, dass Gewerkschaften und Unternehmen marktorientiert agieren.
Arbeitgeberverbände
- Zusammenschluss in regionalen Verbänden, die sich nach dem Industrieverbandsprinzip voneinander abgrenzen
- Dachorganisation der Arbeitgeberverbände ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
- umfassen sämtliche Wirtschaftszweige von der Industrie über Handel, Handwerk, Banken, Versicherungen und Landwirtschaft bis hin zum Verkehr
- vertreten die Unternehmen in ihrer Funktion als Arbeitgeber, das heißt als Verhandlungspartner der Gewerkschaften
- Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg ist die UVB
Gewerkschaften
- Gewerkschaften sind parteipolitisch unabhängig
- Prinzip der Branchengewerkschaft
- Organisationsgrad: Durchschnitt unter 25 %
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): größte Gewerkschaftsorganisation Deutschlands, rund 5,9 Mio. Mitglieder (2018) in acht einzelnen Gewerkschaften