Visum und Arbeitserlaubnis
Alle Nicht EU-Länder sind grundsätzlich visumspflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu drei Monaten pro Halbjahr benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die EU die Visumpflicht aufgehoben hat.
Verantwortlich für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland in dem Amtsbezirk, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Der Visumantrag ist vom Antragsteller persönlich bei der Auslandsvertretung an seinem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen zwischen zwei und zehn Arbeitstagen, um über einen Antrag für ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden. Für ein Visum, das zu einem längerfristigen Aufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme berechtigt, muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden.