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Tagesbetreuung von Kindern

Berlin bietet eine Vielfalt an Angeboten zur Tagesbetreuung von Kindern und nimmt hier – im Vergleich mit den westdeutschen Bundesländern – einen Spitzenplatz ein.

Kitas und Kindertagespflege sind in Berlin für alle Kinder kostenfrei. Nur für das Mittagessen fällt ein Verpflegungsanteil an. Hier haben auch Kinder unter drei Jahren einen bedarfsgerechten Anspruch auf außerhäusliche Betreuung.

Der Kita-Ausbau ist ein wichtiger Schwerpunkt der Berliner Landesregierung. Im März 2023 standen in Berlin und Brandenburg ca. 4.860 Kindertageseinrichtungen mit über 417.400 genehmigten Plätzen für die Betreuung von Kindern zur Verfügung. Die Anzahl der Plätze erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr in Berlin um 2,5 Prozent. Auch hinsichtlich der Öffnungszeiten von Kindereinrichtungen bietet die Stadt gute Bedingungen, so existieren deutlich mehr Ganztagsbetreuungsplätze als in anderen Regionen (West-) Deutschlands.

  • über 177.000 Kinder besuchten in Berlin eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Kindertagesbetreuung
  • davon besuchten über 171.600 Kinder (ohne Hortkinder) öffentliche und freie Einrichtungen 
  • etwa zwei Drittel der Berliner Kinder wurden ganztägig betreut
  • an der Mittagsversorgung nahmen ca. 98 % der Kinder teil

(Quelle: Amt für Statistik Berlin Brandenburg, Stichtag: 1.03.2023; Senatsverwaltung für Bildung, Jungend und Familie)

Kindergärten in Berlin

Befindet sich eine Kita in Ihrer Nähe? Nutzen Sie unsere Übersichtskarte, um sich über die Standorte und infrastrukturelle Gegebenheiten zu informieren - in 2D und in 3D.

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Über 90 Prozent aller Betreuungsangebote schließen die Mittagsbetreuung mit ein. Bei Arbeitszeiten außerhalb der Öffnungszeiten von Kita und Hort kann ergänzende Kindertagespflege beantragt werden. Berlin hat zudem flächendeckend auf Ganztagsgrundschulen umgestellt. In den Schulferien kann bei Bedarf eine Betreuung zu den Kernzeiten in Anspruch genommen werden.

Verschiedene Formen der Kindertagesbetreuung

Vorschulische Kinderbetreuung

Kindertagesstätten
Bei Kindertageseinrichtungen (Kitas) wird unterschieden zwischen Krippe (für Kinder ab 8 Wochen bis zu 3 Jahren) und Kindergarten (für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt). Viele Einrichtungen decken beide Altersgruppen ab. Hinzu kommen Eltern-Initiativ-Kindertagesstätten (EKT), auch Kinderläden genannt, die von einem Elternverein getragen werden. In Kindertagesstätten – auch in EKTs – müssen sich Eltern entsprechend ihres Einkommens an den Kosten beteiligen. Die Kita ist für alle kostenfrei, für das Mittagessen fällt ein Verpflegungsanteil an.

Kindertagespflege
Kindertagespflege ist die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter oder -väter. Diese Betreuungsform ist vorrangig für Kinder unter drei Jahren gedacht, es gibt aber auch Tagespflegestellen, die Kinder bis zum Schuleintritt betreuen oder Tagespflegeeltern, die im Einzelfall die ergänzende Betreuung von Schulkindern übernehmen.

Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Ein Unternehmen kann selbst oder in Kooperation mit anderen Unternehmen eine Kindertageseinrichtung betreiben oder Betreuung in Notfall-Einrichtungen anbieten. Diese stellen in Fällen, in denen die regelmäßige Betreuung ausfällt, kurzfristige, dem Bedarf der Eltern angepasste Betreuung zur Verfügung. Betriebseigene Einrichtungen befinden sich meistens auf dem Unternehmensgelände oder in der Nähe.

Betreuung in Ganztagsgrundschulen

Mit der verlässlichen Halbtagsgrundschule und der offenen bzw. gebundenen Ganztagsgrundschule stehen Eltern in Berlin konzeptionell und zeitlich unterschiedlich ausgerichtete schulische Angebote zur Verfügung. Alle Berliner Grundschulen sind verlässliche Halbtagsgrundschulen.

1. Verlässliche Halbtagsgrundschule
Verlässliche Halbtagsgrundschulen gewährleisten in der Zeit von 7.30 bis 13.30 Uhr kostenlose Unterrichts- und Betreuungsphasen.

2. Offene Ganztagsgrundschule 
In der offenen Ganztagsgrundschule wird das Angebot der verlässlichen Halbtagsgrundschule um zusätzliche Betreuungszeiten erweitert: Frühbetreuung 6:00 bis 7:30 Uhr, Nachmittagsbetreuung 13:30 bis 16:00 Uhr, Spätbetreuung 16:00 bis 18:00 Uhr sowie Ferienbetreuung. Die Teilnahme am Angebot der offenen Ganztagsgrundschule ist an den Nachweis eines Betreuungsbedarfs gebunden und einkommensabhängig kostenpflichtig. Die Anmeldung zum Hort erfolgt in der Schule.

3. Gebundene Ganztagsgrundschule
Die gebundene Ganztagsgrundschule bietet entgeltfreie Unterrichts- und Betreuungszeiten von 8:00 bis 16:00 Uhr, an dem alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend teilnehmen. Zusätzlich werden Betreuungsmodule vor und nach dem Unterricht angeboten, die an den Nachweis eines Betreuungsbedarfs gebunden und für Eltern einkommensabhängig kostenpflichtig sind.