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In Deutschland können Löhne und Arbeitsbedingungen entweder auf betrieblicher oder auf überbetrieblicher Ebene vereinbart werden.

Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen oder zwischen Gewerkschaften und einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen.

Tarifverträge legen die Mindeststandards für alle wichtigen Arbeits- und Einkommensbedingungen fest. Dazu gehören insbesondere:

  • Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen
  • Arbeitszeit, Urlaub
  • Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
  • Kündigungsfristen.

Geltungsbereich

  • Tarifverträge gelten nicht automatisch für jedes Arbeitsverhältnis!
  • Tarifverträge gelten nur für den Tarifbereich, für den sie abgeschlossen wurden, also z.B. eine bestimmte Branche, einen bestimmten Tarifbezirk oder einen bestimmten Betrieb.
  • Tarifvertragsrecht gilt für die Mitglieder beider Tarifvertragsparteien, also für die Gewerkschaftsmitglieder und die Unternehmen, die Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind.
  • Anspruch auf tarifliche Regelungen und Leistungen haben ausschließlich die Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft im jeweiligen Tarifbereich.
  • Nicht-Gewerkschaftsmitglieder erhalten in einem tarifgebundenen Unternehmen in der Regel ebenfalls die Tarifleistungen, da Tarifverträge in Bezug genommen werden.
  • Viele Unternehmen, die nicht im Arbeitgeberverband sind, orientieren sich an den Branchentarifen. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.
  • Tarifverträge, die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung als "allgemeinverbindlich" erklärt worden sind, gelten für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Tarifbereich.

Einer Übersicht können alle Wirtschaftsbereiche / Branchen, für die es in der Region Berlin-Brandenburg gültige Tarifverträge gibt, entnommen werden.

(Quelle: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, 2019)


Tarifbindung der Beschäftigten 2018 in Prozent

  West  Ost
Branchentarifvertrag 49 34
Firmentarifvertrag 8 10
Kein Tarifvertrag 43 56


Abweichung von 100% durch Runden der Zahlen

(Quelle: IAB-Betriebspanel, 02.03.2020)


Alternativen zum Tarifvertrag

Die Entlohnung kann auf betrieblicher Ebene geregelt werden, entweder durch Tarifverträge mit einer Gewerkschaft oder durch individuelle Arbeitsverträge mit einzelnen Mitarbeitern. Mit dem Betriebsrat können Entgeldordnungen vereinbart werden, wenn kein Tarifvertrag gilt.

Einzelarbeitsverträge dürften insbesondere für solche Betriebe attraktiv sein, in denen die Arbeitsbedingungen nicht standardisiert oder die Mitarbeiterzahlen überschaubar sind.

Informationen und Ansprechpartner

Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Raum 3.073

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