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Zur Unterstützung bei der Einwerbung von Darlehen beim Finanzierungspartner des Unternehmens gewährt das Land Berlin Landesbürgschaften bzw. die Bundesrepublik Deutschland Bundesbürgschaften in Form von Ausfallbürgschaften. Diese Bürgschaften sollen mögliche Ausfallrisiken gegenüber dem Kreditgeber abdecken, wobei die formgebundene Antragstellung über den Finanzierungspartner erfolgt.

Es muss belastbar argumentiert werden können, dass ohne eine Bürgschaft das Vorhaben nicht durchgeführt werden kann. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens, in Abhängigkeit vom künftigen Standort innerhalb Berlins und abhängig von der Bürgschaftssumme, an die IBB Investitionsbank Berlin oder die BürgschaftsBank Berlin Brandenburg zu richten.

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