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Das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland


Der Sozialstaat beruht auf den Prinzipien der Solidarität und Eigenverantwortung. Deutschlandweit existiert ein Netz sozialer Gesetze, das von der Sicherung bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Alter bis zu Kindergeld und Wohngeld reicht.

Mit Leistungen der Kranken- und Rentenversicherung erfüllt der Staat einen Auftrag des Grundgesetzes.
Aktivitäten von Gewerkschaften und deren Kooperation mit den Arbeitgeberverbänden münden in eine Partnerschaft im Sinne des gemeinsamen Miteinanders.
 

Soziale Marktwirtschaft

In einer sozialen Marktwirtschaft soll grundsätzlich das freie Spiel der Kräfte auf dem Markt ermöglicht werden, weil es Konsummöglichkeiten erhöht, die Anbieter zu Innovationen und technischem Fortschritt motiviert und Einkommen und Gewinn nach individueller Leistung verteilt.

Kennzeichen der sozialen Marktwirtschaft

  • Absicherung von Risiken in Folge von Arbeitslosigkeit, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Unfall, Krankheit, Alter und anderen sozialen Belangen
  • Kooperation der Sozialpartner, die sich in der paritätischen Finanzierung der Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ausdrückt
  • Artikel 9 des Grundgesetzes: Recht der Sozialpartner, Arbeitsbedingungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung in Tarifverträgen zu regeln
  • Das Tarifvertragsrecht und das Betriebsverfassungsrecht, beide von den Sozialparteien mitgestaltet, bestimmen wesentlich die Arbeitsordnung im Betrieb.

Durch Reformen des Arbeitsrechts, vor allem des Kündigungsschutzes, und des Sozialversicherungssystems sollen die Lohnnebenkosten gesenkt und das Wirtschaftswachstum angekurbelt werden.

(Quelle: Tatsachen über Deutschland, Auswärtiges Amt)


Sozialpartnerschaft in Deutschland

Deutschland verbindet unternehmerischen Wettbewerb mit sozialem Interessenausgleich. Die moderaten Tarifabschlüsse der letzten Jahre zeigen, dass Gewerkschaften und Unternehmen marktorientiert agieren.

Gewerkschaften

  • Gewerkschaften sind parteipolitisch unabhängig
  • Prinzip der Branchengewerkschaft
  • Organisationsgrad – Anteil der Gewerkschaftsmitglieder unter den Arbeitnehmern - differenziert stark innerhalb der Branchen. Durchschnitt unter 50 %
  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) größte Gewerkschaftsorganisation Deutschlands, ca. 5,6 Mio. Mitglieder (2022) in acht einzelnen Gewerkschaften
    www.dgb.de

Arbeitgeberverbände

  • Die Arbeitgeber haben sich in regionalen Verbänden zusammengeschlossen, die sich – wie die DGB-Gewerkschaften – nach dem Industrieverbandsprinzip voneinander abgrenzen.
  • Dachorganisation der Arbeitgeberverbände ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Die BDA umfasst sämtliche Wirtschaftszweige – von der Industrie über Handel, Handwerk, Banken, Versicherungen und Landwirtschaft bis hin zum Verkehr.
  • Sie vertritt die Unternehmen jedoch nur in ihrer Funktion als Arbeitgeber, das heißt als Verhandlungspartner der Gewerkschaften
    arbeitgeber.de

(Quelle: Tatsachen über Deutschland, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)


Betriebsverfassung und Mitbestimmung

Die Mitwirkung der Arbeitnehmer im Betrieb gehört zu den Grundpfeilern der deutschen Wirtschaftsordnung. Das im Jahre 2001 reformierte Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Belegschaft, Betriebsrat, Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber.

Wichtige Punkte des Betriebsverfassungsgesetzes

  • Die Beteiligung des Betriebsrats und damit der Belegschaft an den Entscheidungen im Betrieb ist das Grundanliegen des Gesetzes.
  • Im Mittelpunkt der Mitbestimmungsrechte stehen Fragen der Arbeitszeit und der Organisation der Arbeit bis hin zur Gestaltung der Arbeitsplätze.
  • Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört es, darauf zu achten, dass die für die Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, die abgeschlossenen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
  • Die Unternehmensmitbestimmung sieht die Einflussnahme der Beschäftigten auf die Unternehmensführung durch Vertreter im Aufsichtsrat vor. Diese Mitbestimmung im Aufsichtsrat sichert die Teilhabe an wichtigen unternehmerischen Planungen und Entscheidungen.
  • Die Mitbestimmung beruht auf der Überzeugung, dass demokratische Regeln nicht auf den staatlichen Bereich beschränkt werden können, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen wirksam sein müssen.

(Quelle: Tatsachen über Deutschland, Auswärtiges Amt)


Soziale Sicherheit in Deutschland

Die soziale Absicherung des Einzelnen zählt für den Staat zu den Schwerpunkten der Politik. Soziale Sicherheit ist die Basis für Lebensqualität in Deutschland.

Netzwerk sozialer Gesetze

  • Die gesetzliche Rentenversicherung ist der Kern der sozialen Sicherheit in Deutschland und bildet zugleich den Bereich, in den die meisten öffentlichen und privaten Leistungen fließen.
  • Fast alle Einwohner der Bundesrepublik sind krankenversichert. Etwa 89 Prozent sind in einer gesetzlichen Versicherung, ca. zehn Prozent sind privat versichert. Alle gesetzlich Versicherten haben unabhängig von Alter, Einkommen und Geschlecht den gleichen Anspruch auf die notwendige medizinische Versorgung.
  • Jeder, der gesetzlich gegen das Krankheitsrisiko pflichtversichert ist, ist auch automatisch in der sozialen Pflegeversicherung.
  • Finanzielle Hilfe bei Arbeitsunfällen bietet die gesetzliche Unfallversicherung. Die Beiträge werden allein von den Arbeitgebern aufgebracht.
  • Arbeitslosenversicherung: Gegen Arbeitslosigkeit sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer versichert, die in den letzten zwei Jahren mindes­tens zwölf Monate lang Beiträge in die ge­­­­setz­liche Arbeits­losen­ver­sicherung eingezahlt haben. Das Arbeitslosengeld wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht und liegt zwischen 60 - 67 Prozent des letzten Nettolohnes. Die Bezugshöchstdauer beträgt 12 bis 24 Monate. Danach kann eine Grundsicherung für Arbeitsuchende („Bürgergeld", früher „Arbeits­­­lo­sengeld II“) beantragt werden.
  • Eltern erhalten in Deutschland ein monatliches Kindergeld von 250 Euro für jedes Kind (Stand 01/2023). 
  • Wer in Deutschland in eine Notlage gerät und diese nicht aus eigener Kraft oder durch Leistungen zum Beispiel der Sozialversicherung überwinden kann, dem steht Sozialhilfe zu.
  • Wohnen gehört zu den menschlichen Grundbedürfnissen. Deshalb hat in Deutschland jeder, dessen Einkommen für eine angemessene Wohnung nicht ausreicht, einen Anspruch auf Wohngeld.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Dabei handelt es sich um eine zum 1. Januar 2005 eingeführte Sozialleistung zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts bei Hilfebedürftigkeit.

(Quelle: Tatsachen über Deutschland, Auswärtiges Amt)


Das Gesundheitswesen in Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland zählt zu den medizinisch bestversorgten Ländern der Erde. Ein breites Angebot an Krankenhäusern, Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen sorgt dafür, dass jedermann im gesamten Bundesgebiet eine medizinische Versorgung zugänglich ist.

  • Die deutsche Medizinprodukteindustrie ist weltweit führend.
  • Für Apotheken gibt es deutschlandweit eine einheitliche Regelung über den Preis der Medikamente.
  • Mitgliedschaft in der Weltgesundheitsorganisation WHO
  • Deutschland ist in der WHO in mehreren wichtigen Steuerungsgremien vertreten.

(Quelle: Wirtschaftsfaktor Gesundheitswesen, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)


Tarifverträge

Es gibt zwei wesentliche Arten von Tarifverträgen, die die Gewerkschaften mit den Verbänden der Arbeitgeber oder auch mit einzelnen Arbeitgebern aushandeln.

  • Lohn- und Gehaltstarifverträge regeln die Bezahlung der Arbeiter und Angestellten. Sie werden in der Regel für eine kurze Laufzeit abgeschlossen.
  • Manteltarifverträge, die in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahren haben, regeln allgemeine Fragen wie Arbeitszeit, Urlaubsdauer, Kündigungsfristen, Zuschläge für Überstunden und vieles mehr.
  • Darüber hinaus gibt es spezielle Tarifverträge, die besondere Regelungen zum Inhalt haben wie Berufsbildung, zusätzliche Altersversorgung oder Rationalisierungsschutz.

Die Tarifvertragsparteien sind grundsätzlich frei in der Gestaltung ihrer Tarifverträge. Sie müssen sich allerdings im Rahmen gesetzlicher Grenzen bewegen.

(Quelle: Tatsachen über Deutschland, Auswärtiges Amt)