Fördergebietskarte

Fördergebietskarte

Zur eindeutigen Feststellung des Fördergebiets muss die genaue Anschrift des Investitionsstandortes eingetragen werden.

Im Rahmen der deutschen Regionalfördergebietskarte sind die Berliner Fördergebiete durch die Europäische Kommission gemäß den beihilferechtlichen Vorschriften des EG-Vertrags für den Zeitraum 2007 bis 2013 genehmigt. In den beiden Berliner Fördergebieten dürfen Investitionshilfen mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und mit anderen öffentlichen Fördermitteln maximal in Höhe der nachstehenden Bruttofördersätze gewährt werden:

C-Fördergebiet
D-Fördergebiet 1)
Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 2)
35 % 4)
Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 2)
20 % 4)
Betriebsstätten von mittleren Unternehmen 3)
25 % 4)
Betriebsstätten von mittleren Unternehmen 3)
10 % 4)
sonstige Betriebsstätten
15 % 4)
sonstige Betriebsstätten
7,5 %, maximal 200.000 Euro Gesamtbetrag innerhalb von drei Steuerjahren ab dem Zeitpunkt der ersten Beihilfe

1) gültige Bruttoförderhöchstsätze ab 01.Oktober 2008 (Bekanntmachung des Koordinierungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 10.September 2008 im Bundesanzeiger Nummer 145 vom 24.September 2008, Seite 3452)

2) Kleine Unternehmen sind, die
  • weniger als 50 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € haben.

    Definition gemäß Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 (ABl. EU Nr. L 63/22 vom 28. Februar 2004) in der jeweils gültigen Fassung
3) Mittlere Unternehmen sind, die
  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft.

    Definition gemäß Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 (ABl. EU Nr. L 63/22 vom 28. Februar 2004) in der jeweils gültigen Fassung
4) Fördersätze der Investitionszulage in Berlin im Zeitraum 2007 bis 2013

Folgende Fördersätze gelten nach dem Investitionszulagengesetz 2007 bzw. 2010 im C- und D- Fördergebiet in Berlin (Großunternehmen haben im D-Fördergebiet keinen Anspruch auf Investitionszulage):


Jahr
C-Fördergebiet
D-Fördergebiet 1)
 
Großunternehmen
KMU
Mittlere Unternehmen
Kleine Unternehmen
2007
12,5%
25%
-
-
2008
12,5%
25%
7,5%
10%
2009
12,5%
25%
10%
20%
2010
10%
20%
10%
20%
2011
7,5%
15%
10%
15%
2012
5%
10%
10%
10%
2013
2,5%
5%
5%
5%

Bei geschlossenen Investitionsvorhaben über mehrere Jahre gilt der Fördersatz aus dem Jahr des Beginns der Investition, welcher dann auf die Folgejahre übertragen wird.