Bürgschaften
Zur Unterstützung bei der Einwerbung von Darlehen bei der Hausbank gewährt das Land Berlin Landesbürgschaften bzw. die Bundesrepublik Deutschland Bundesbürgschaften in Form von Ausfallbürgschaften. Diese Bürgschaften sollen mögliche Ausfallrisiken gegenüber dem Kreditgeber abdecken, wobei die formgebundene Antragstellung über die Hausbank erfolgt.
Es muss belastbar argumentiert werden können, dass ohne eine Bürgschaft das Vorhaben nicht durchgeführt werden kann. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens, in Abhängigkeit vom künftigen Standort innerhalb Berlins, zu richten an
bei Bürgschaftssummen bis unter 1,0 Mio. EUR
- die Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg
. - Die Bearbeitung der Anträge in der Bürgschaftsbank schließt mit einem Votum für den Bewilligungsausschuss ab.
- Bearbeitungszeit (inkl. Ausschusssitzung) in der Regel 6-8 Wochen.
bei einer Bürgschaftssumme zwischen 1,0 Mio. EUR und 10,0 Mio. EUR
- an das Land Berlin über die IBB Investitionsbank Berlin
. - Über die Bewilligung der Bürgschaft entscheidet der Senator für Finanzen auf der Grundlage der Empfehlung des Landesbürgschaftsausschusses im Einvernehmen mit der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung.
- Bearbeitungszeit in der Regel bis zu acht Wochen







