Bilateraler Rahmen (EU und Bund)

Nach Schätzungen der Welthandelsorganisation liegt die Anzahl der weltweit bestehenden bilateralen Freihandelsabkommen gegenwärtig bei über 400. Durch die zum Teil stark voneinander abweichenden Regelungen sehen sich global agierende Unternehmen bei der Abwicklung ihrer Geschäfte mit zunehmend komplexer werdenden Regelungen konfrontiert. Die Welthandelsorganisation setzt sich daher nachdrücklich für die Schaffung größerer regionaler Freihandelsräume ein.

Angesichts nur zögerlich fortschreitender WTO-Verhandlungen richten sich sowohl die Aktivitäten der EU als auch ihre wichtigsten Handelspartner derzeit auf die Verhandlung bilateraler und regionaler Freihandelsabkommen. Diese werden aus europäischer und deutscher Sicht nicht als Alternative, sondern als sinnvolle Ergänzung zu den WTO-Verhandlungen gesehen. Bilaterale Abkommen bieten zudem die Chance, Themen aufzugreifen, die im multilateralen Rahmen nicht ohne Weiteres durchsetzbar sind - aus Sicht der EU sind dies zum Beispiel Umwelt- und Sozialregelungen.

Die EU verfügt bereits über eine ganze Reihe bilateraler Abkommen, die handelspolitische Fragestellungen zum Gegenstand haben. Regional erstrecken sich diese meist als Freihandelsabkommen ausgelegten Vereinbarungen, die sich hinsichtlich der Gewährung von Zollvergünstigungen am Ursprungsprinzip orientieren, auf die Nachbarstaaten, auf die meisten Mittelmeeranrainer und die ehemaligen Kolonien von EU-Mitgliedstaaten im afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum (AKP-Staaten). Nach dem Auslaufen der ehemaligen AKP-Vereinbarungen werden die Abkommen mit diesen Staaten sukzessive auf ein partnerschaftlicheres Verhältnis umgestellt, das dann auch die gegenseitige Präferenzgewährung umfasst.

Daneben existieren transatlantische Freihandelsabkommen mit Mexiko, Südafrika und Chile. Die Warenverkehre mit der Türkei und auch die mit Andorra und San Marino können zumindest für Waren des gewerblichen Sektors (Kapitel 25 bis 97 HS) auf der Grundlage von Abkommen über die Einrichtung einer Zollunion – also basierend auf dem Freiverkehrsprinzip – abgewickelt werden. Über die vorgenannten Regelungen hinaus gewährt die Gemeinschaft Ursprungserzeugnissen aus vielen Schwellen- und Entwicklungsländern im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) importseitige zum Teil bis zur Zollfreiheit reichende Vergünstigungen. Die Höhe der Zollreduzierung folgt einem komplexen Graduierungsmechanismus: je höher der Entwicklungsstand des Lieferlandes in dem betreffenden Industriesektor ist, desto geringer fallen die Zollvergünstigungen aus. Die am wenigsten entwickelten Staaten (Least Developed Countries – LDCs) erhalten vollständige Zollfreiheit für ihre Produkte nach dem Motto „evereything but arms“.

Derzeit konzentrieren sich die EU-Initiativen zum Abschluss bilateraler Freihandelsabkommen primär auf die Wachstumsmärkte in Asien und Lateinamerika. In diese Märkte drängen sich als Hauptwettbewerber der der EU auch Japan und die USA mit bereits abgeschlossenen oder aktiven Verhandlungen. Ein Freihandelsabkommen mit Südkorea, das bereits Ende 2009 unterzeichnet wurde, wird voraussichtlich zum Jahresende in Kraft treten können. Aktuell verhandelt die EU mit den Staaten der Association of South-East-Asian Nations (ASEAN), Indien und den Staaten des Golfkooperationsrates (u. a. Saudi Arabien). Mit einigen Mittelmeeranrainern in Nordafrika und im Nahen Osten laufen Neuverhandlungen zu den Agrarprotokollen der bereits bestehenden Abkommen. Auch die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) der EU mit den AKP-Staaten befinden sich in einer Phase der Umstellung. Zäh gestalten sich die schon seit mehreren Jahren laufenden Verhandlungen eines Freihandelsabkommens der EU mit den Mercosur-Staaten in Lateinamerika - neue Dynamik könnte sich hier durch den Abbruch der WTO-Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde ergeben. In Vorbereitung befinden sich auch Verhandlungen der EU mit der Ukraine; perspektivisch werden auch mit der Russischen Föderation Gespräche angestrebt, deren Beginn jedoch aller Voraussicht nach an einen WTO-Beitritt Russlands gekoppelt sein dürfte.

Auf nationaler Ebene steht die Bundesregierung mit allen wichtigen Handelspartnern in einem ständigen Dialog. Gemischte Wirtschaftsgremien und Kooperationsräte, die mit Regierungs- und Wirtschafts- bzw. Wissenschaftsvertretern beider Seiten besetzt sind erörtern in ihren Gesprächsrunden Fragen der Förderung des Warenverkehrs zwischen den Partnern, der Intensivierung der gegenseitigen Investitionsbeziehungen und des Ausbaus des Technologie-Transfers.