Garantien für ungebundene Finanzkredite (UKF-Garantien)

Der Bund übernimmt auf Antrag eines inländischen Kreditgebers Garantien und Bürgschaften für Ungebundene Finanzkredite an Kreditnehmer im Ausland. UFK-Garantien können für Kredite gewährt werden, die von deutschen Unternehmen oder Kreditinstituten zur Finanzierung eines förderungswürdigen Vorhabens im Ausland eingesetzt werden. Förderungswürdig sind wirtschaftlich tragfähige Vorhaben, die im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen, die zur  wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerlandes beitragen und sich in ein ausgewogenes Entwicklungsprogramm einfügen lassen und die nicht an deutsche Lieferungen und Leistungen gebunden sind.

Es kommen nur ausgereifte - technisch, betriebswirtschaftlich und hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit geprüfte - Vorhaben in Betracht. Die Gesamtfinanzierung des Einzelvorhabens muss gesichert sein. Die Laufzeit des Darlehens muss der wirtschaftlichen Natur des Vorhabens entsprechen.

UFK-Garantien kommen in Betracht für Darlehen im Zusammenhang mit langfristigen Bezugsverträgen zur Sicherung der Rohstoff- sowie der Öl- und Gasversorgung der Bundesrepublik Deutschland oder an Banken (vornehmlich Osteuropa) zum Aufbau und zur Förderung marktwirtschaftlicher Strukturen (KMU-Förderung).

UFK-Garantien können auch kombiniert mit Exportkredit- und Investitionsgarantien gewährt werden.

Der Bund hat die Bearbeitung der Garantien und Bürgschaften für Ungebunden Finanzkredite der PwC Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, und der EULER HERMES Kreditversicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, übertragen.