Auslandsmesseförderung des Bundes
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) fördern die Teilnahme von Unternehmen an ausgesuchten internationalen Fachmessen und -ausstellungen sowie deutschen Industrieausstellungen im Ausland.
Die Auswahl der für eine Beteiligung vorgesehenen Veranstaltungen erfolgt auf Vorschlag der am Außenhandel interessierten Wirtschaftsverbände, der deutschen Auslandshandelskammern, der deutschen diplomatischen Vertretungen sowie der beteiligten Bundesministerien und des AUMA. Die an der ausgewählten Veranstaltung teilnehmenden Unternehmen entrichten einen Beitrag für die Betreuung durch die Durchführungsgesellschaft im Inland und am Veranstaltungsort, für die Überlassung der Ausstellungsfläche und für weitere organisatorische und technische Leistungen. Das Auslandsmesseprogramm kommt den Unternehmen so indirekt zugute. Direkte Zahlungen an einen Aussteller werden nicht geleistet.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und die Liste der rund 250 aktuell für eine Förderung vorgesehenen Auslandsmessen sind online beim Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) erhältlich.
Sonderprogramm Erneuerbare Energien
Die Bundesregierung stellt seit 2003 die Bedeutung der erneuerbaren Energien besonders heraus und unterstützt durch geeignete Maßnahmen den Absatz von Produkten dieses Bereichs der deutschen Wirtschaft. Dabei soll die Unterstützung des Exports von Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien insbesondere durch die Beteiligungen an Fachmessen im In- und Ausland erfolgen.
Weitere Informationen zum Sonderprogramm Erneuerbare Energien im Bereich Auslandsmessen beim Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
(AUMA) oder einer für diese Exportinitiative eigens von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) erstellten website
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