Außenwirtschaftsrecht

„Außenwirtschaft“ steht als Begriff für den wirtschaftlichen Verkehr zwischen dem In- und dem Ausland im weitesten Sinne. Mit „Außenwirtschaftsverkehr“ gemeint und in § 1 des Außenwirtschaftsgesetzes auch beschrieben ist der Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstige Wirtschaftsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten sowie der Verkehr mit Auslandswerten und Gold zwischen Gebietsansässigen.

Außenwirtschaftsrechtliche Regelungen beziehen sich insofern auf den Außenwirtschaftsverkehr. Sie stellen sich normalerweise als beschränkende Bestimmungen dar, da sie die Abweichungen beschreiben, die es von dem im Grundsatz freien Außenwirtschaftsverkehr gibt.  und stellen im Regelfallsind im Kern immer von der Frage nach der Zulässigkeit einer Handlung geprägt. Zwar ist der Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei - es gibt allerdings auch eine Ganze Reihe von Gründen, die zu Beschränkungen für grenzüberschreitende Handels- und Dienstleistungsgeschäfte führen können.

Die nationalen Regelungen, die den Außenwirtschaftsverkehr betreffen, ergeben sich aus dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV) und der Einfuhrliste (Anlage Einfuhrliste zum AWG, ist nicht im Internet veröffentlicht).