Arten der Förderung
Sämtliche Förderprogramme können in ihrem Kern folgender Systematik zugeordnet werden:
Zuschüsse
Zuschüsse
- haben das Ziel, Ansiedlungsprojekte durch eine Anschubhilfe bei der Initiierung und Konsolidierung zu unterstützen
- Antragsverfahren vor Beginn des Vorhabens notwendig
- Zuschüsse müssen versteuert werden
- Zuschüsse werden nach erfolgter Investition ausgezahlt
- Dabei wird berücksichtigt, welche anderen Förderprogramme zur Initiierung des Ansiedlungsprojektes genutzt werden
- Der Förderzeitraum beträgt 3 Jahre
Zulagen
- Basis ist das Investitionszulagengesetz
- Die Angebote stehen Unternehmen zur Verfügung, die ihren steuerlichen Mittelpunkt in Berlin haben.
- steuerfrei
- Zulagen werden nach Vorlage des Jahresabschlusses/ Anlagevermögen vom zuständigen Finanzamt gewährt.
Darlehen
- Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union stellen den Banken auf Antrag zinsgünstige Refinanzierungsdarlehen (subventioniert) zur Verfügung, die den Kapitaldienst für das Unternehmen optimieren.
- gelten besonders für Investitionen in Ost-Berlin
Bürgschaften
- Zur Unterstützung bei der Einwerbung von Darlehen bei der Hausbank gewährt das Land Berlin Landesbürgschaften bzw. die Bundesrepublik Deutschland Bundesbürgschaften für größere Investitionsprojekte.








