Arten der Förderung

Sämtliche Förderprogramme können in ihrem Kern folgender Systematik zugeordnet werden:

Zuschüsse 
  • haben das Ziel, Ansiedlungsprojekte durch eine Anschubhilfe bei der Initiierung und Konsolidierung zu unterstützen
  • Antragsverfahren vor Beginn des Vorhabens notwendig
  • Zuschüsse müssen versteuert werden
  • Zuschüsse werden nach erfolgter Investition ausgezahlt
  • Dabei wird berücksichtigt, welche anderen Förderprogramme zur Initiierung des Ansiedlungsprojektes genutzt werden
  • Der Förderzeitraum beträgt 3 Jahre
Zulagen
  • Basis ist das Investitionszulagengesetz
  • Die Angebote stehen Unternehmen zur Verfügung, die ihren steuerlichen Mittelpunkt in Berlin haben.
  • steuerfrei
  • Zulagen werden nach Vorlage des Jahresabschlusses/ Anlagevermögen vom zuständigen Finanzamt gewährt.
Darlehen
  • Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union stellen den Banken auf Antrag zinsgünstige Refinanzierungsdarlehen (subventioniert) zur Verfügung, die den Kapitaldienst für das Unternehmen optimieren.
  • gelten besonders für Investitionen in Ost-Berlin
Bürgschaften
  • Zur Unterstützung bei der Einwerbung von Darlehen bei der Hausbank gewährt das Land Berlin Landesbürgschaften bzw. die Bundesrepublik Deutschland Bundesbürgschaften für größere Investitionsprojekte.