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Fördersystematik

Förderung in Berlin ist nicht auf eine bestimmte Phase beschränkt, sondern steht Unternehmen während aller Entwicklungsschritte zur Verfügung. Kombiniert werden können:

•  Investitionsförderung
•  Innovationsförderung
•  Arbeitsmarktförderung und
•  Beratungsförderung

Für die meisten Programme ist die Unternehmensgröße das ausschlaggebende Kriterium zur Ermittlung der Förderhöhe. In vielen gibt es dabei für kleine bzw. mittlere Unternehmen (KMU) die höchsten Fördersätze.
Von der Europäischen Kommission wurde dazu ein europaweit einheitliches Klassifikationssystem entwickelt.

  Mitarbeiter Umsatz oderBilanzsumme
Kleine Unternehmen < 50 ≤ EUR 10 Millionen oder≤ EUR 10 Millionen
Mittlere Unternehmen < 250 ≤ EUR 50 Millionen oder≤ EUR 43 Millionen
Große Unternehmen ≥ 250 > EUR 50 Millionen oder> EUR 43 Millionen

Die Kategorie Mitarbeiter ist obligatorisch. Daneben werden entweder der Umsatz oder die Bilanzsumme zur Bestimmung der Unternehmensgröße herangezogen.

Quelle: Europäische Kommission.

Arten der Förderung

Alle Förderinstrumente können im wesentlichen in zwei Kategorien eingeordnet werden:

  1. Fördermittel für direkte Investitionskosten und
  2. Fördermittel für operative Kosten
Dabei wird unterschieden in:


Zulagen (Investitionszulagengesetz)

Eine Förderung durch die Investitionszulage ist jedem Investitionsprojekt in Ostdeutschland durch Rechtsanspruch garantiert, sofern es die Förderkriterien erfüllt. Ein vorgelagerter Antragsprozess entfällt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt mit der Steuererklärung für das Wirtschaftsjahr, in dem das Investitionsgut angeschafft wurde.


Nicht rückzahlbare Zuschüsse (GRW)

In Berlin ist eine Förderung von bestimmten Investitionsvorhaben durch die "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" GRW möglich. Ziel des Förderprogramms ist es, Ansiedlungs- und Erweiterungsprojekte durch eine Anschubhilfe bei der Initiierung und Konsolidierung zu unterstützen. Damit sollen zusätzliche Anreize für Investitionen gegeben werden, die zu einer Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen. Große Unternehmen erhalten hier nichtrückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten, mittlere Unternehmen bis zu 25 Prozent und kleine Unternehmen bis zu 35 Prozent.

Berechnungsgrundlage für die mögliche Fördersumme eines Investitionsprojektes sind die realen Investitionskosten (neue Gebäude, Maschinen, Software etc.). Unter besonderen Bedingungen ist auch eine Lohnkostenförderung möglich. Der Antrag auf Fördermittel im Rahmen der GRW muss vor Investitionsbeginn erfolgen.


Darlehen

Sowohl auf nationaler als auch auf Berliner Ebene werden Darlehen von öffentlichen Förderbanken angeboten, die für Investitionsvorhaben in Berlin genutzt werden können. Diese Darlehen sind auf Grund von langen Zinsbindungsfristen, Zinsvergünstigungen für KMU sowie Haftungsfreistellungen für das durchleitende Kreditinstitut (Hausbank) eine attraktive Ergänzung zu klassischen Finanzierungsformen.


Bürgschaften

Zur Unterstützung bei der Einwerbung von Darlehen bei der Hausbank gewährt das Land Berlin Ausfallbürgschaften durch die Bürgschaftsbank Berlin Brandenburg (bis zu 1 Mio. EUR Bürgschaftssumme), Landesbürgschaften durch die IBB (über 1 Mio. EUR Bürgschaftssumme) bzw. die Bundesrepublik Deutschland Bundesbürgschaften für größere Investitionsprojekte, die bei wirtschaftlich sinnvollen Vorhaben fehlende Sicherheiten ersetzen oder ergänzen können.

Links

KfW Bankengruppe
http://www.kfw.de
www.existenzgruender.de
http://www.existenzgruender.de
Investitionsbank Berlin (IBB)
http://www.ibb.de

Förderprogramme der IBB

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
http://www.businesslocationcenter.de/de/D/ii/popupseite0.html
Pro FIT Programm zur Förderung von Forschung, Innovation und Technologie
http://www.businesslocationcenter.de/de/D/ii/popupseite1.html
URL: http://www.businesslocationcenter.de/de/D/ii/seite0.jsp