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FördersystematikFörderung in Berlin ist nicht auf eine bestimmte Phase beschränkt, sondern steht Unternehmen während aller Entwicklungsschritte zur Verfügung. Kombiniert werden können: • Investitionsförderung • Innovationsförderung • Arbeitsmarktförderung und • Beratungsförderung Für die meisten Programme ist die Unternehmensgröße das ausschlaggebende Kriterium zur Ermittlung der Förderhöhe. In vielen gibt es dabei für kleine bzw. mittlere Unternehmen (KMU) die höchsten Fördersätze. Von der Europäischen Kommission wurde dazu ein europaweit einheitliches Klassifikationssystem entwickelt.
Arten der FörderungAlle Förderinstrumente können im wesentlichen in zwei Kategorien eingeordnet werden:
Dabei wird unterschieden in: Zulagen (Investitionszulagengesetz) Eine Förderung durch die Investitionszulage ist jedem Investitionsprojekt in Ostdeutschland durch Rechtsanspruch garantiert, sofern es die Förderkriterien erfüllt. Ein vorgelagerter Antragsprozess entfällt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt mit der Steuererklärung für das Wirtschaftsjahr, in dem das Investitionsgut angeschafft wurde. Nicht rückzahlbare Zuschüsse (GRW) In Berlin ist eine Förderung von bestimmten Investitionsvorhaben durch die "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" GRW möglich. Ziel des Förderprogramms ist es, Ansiedlungs- und Erweiterungsprojekte durch eine Anschubhilfe bei der Initiierung und Konsolidierung zu unterstützen. Damit sollen zusätzliche Anreize für Investitionen gegeben werden, die zu einer Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen. Große Unternehmen erhalten hier nichtrückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten, mittlere Unternehmen bis zu 25 Prozent und kleine Unternehmen bis zu 35 Prozent. Berechnungsgrundlage für die mögliche Fördersumme eines Investitionsprojektes sind die realen Investitionskosten (neue Gebäude, Maschinen, Software etc.). Unter besonderen Bedingungen ist auch eine Lohnkostenförderung möglich. Der Antrag auf Fördermittel im Rahmen der GRW muss vor Investitionsbeginn erfolgen. Darlehen Sowohl auf nationaler als auch auf Berliner Ebene werden Darlehen von öffentlichen Förderbanken angeboten, die für Investitionsvorhaben in Berlin genutzt werden können. Diese Darlehen sind auf Grund von langen Zinsbindungsfristen, Zinsvergünstigungen für KMU sowie Haftungsfreistellungen für das durchleitende Kreditinstitut (Hausbank) eine attraktive Ergänzung zu klassischen Finanzierungsformen. Bürgschaften Zur Unterstützung bei der Einwerbung von Darlehen bei der Hausbank gewährt das Land Berlin Ausfallbürgschaften durch die Bürgschaftsbank Berlin Brandenburg (bis zu 1 Mio. EUR Bürgschaftssumme), Landesbürgschaften durch die IBB (über 1 Mio. EUR Bürgschaftssumme) bzw. die Bundesrepublik Deutschland Bundesbürgschaften für größere Investitionsprojekte, die bei wirtschaftlich sinnvollen Vorhaben fehlende Sicherheiten ersetzen oder ergänzen können. |
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URL: http://www.businesslocationcenter.de/de/D/ii/seite0.jsp
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