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Fördergebietskarte
Zur eindeutigen Feststellung des Fördergebiets muss die genaue Anschrift des Investitionsstandortes eingetragen werden.
Im Rahmen der deutschen Regionalfördergebietskarte sind die Berliner Fördergebiete durch die Europäische Kommission gemäß den beihilferechtlichen Vorschriften des EG-Vertrags für den Zeitraum 2007 bis 2013 genehmigt. In den beiden Berliner Fördergebieten dürfen Investitionshilfen mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und mit anderen öffentlichen Fördermitteln maximal in Höhe der nachstehenden Bruttofördersätze gewährt werden:
1) gültige Bruttoförderhöchstsätze ab 01.Oktober 2008 (Bekanntmachung des Koordinierungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 10.September 2008 im Bundesanzeiger Nummer 145 vom 24.September 2008, Seite 3452) 2) Kleine Unternehmen sind, die
3) Mittlere Unternehmen sind, die
4) Fördersätze der Investitionszulage in Berlin im Zeitraum 2007 bis 2013 Folgende Fördersätze gelten nach dem Investitionszulagengesetz 2007 bzw. 2010 im C- und D- Fördergebiet in Berlin (Großunternehmen haben im D-Fördergebiet keinen Anspruch auf Investitionszulage):
Bei geschlossenen Investitionsvorhaben über mehrere Jahre gilt der Fördersatz aus dem Jahr des Beginns der Investition, welcher dann auf die Folgejahre übertragen wird.
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URL: http://www.businesslocationcenter.de/de/D/i/seite0.jsp
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