Die wichtigsten deutschen Bundesbehörden haben ihren Hauptsitz in Berlin, zahlreiche weitere unterhalten eine Außenstelle.

Bundesbehörden sind bundeseigene Verwaltungsstellen:
Deutschlands höchste Verwaltungsträger sind die obersten Bundesbehörden. Hierzu zählen die Bundesministerien, das Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt und der Bundesrechnungshof.

Nachgeordnet sind die Bundesoberbehörden. Sie sind den Weisungen der obersten Bundesbehörden unterstellt und nehmen Aufgaben wahr, für die dem Bund die Gesetzgebung zusteht. Zu ihnen gehören u.a.: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV), Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundeskartellamt, Umweltbundesamt.
Die weiteren Zentralen Bundesbehörden unterstehen ebenfalls einem Bundesministerium. Sie sind für ein bestimmtes Fachgebiet bundesweit zuständig. Hierzu gehören u.a. die Bundesoberbehörden, das Bundeskriminalamt sowie das Deutsche Patent- und Markenamt.

(Quelle: Verfassung der Bundesrepublik Deutschland)