Die deutsche Hauptstadt Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Sowohl Land als auch die Stadt Berlin werden vom Senat von Berlin regiert. Diesem gehören neben dem Regierenden Bürgermeister bis zu acht Senatoren an.

Der Bürgermeister entspricht dabei auf Landesebene den Ministerpräsidenten anderer Bundesländer. Der Senat tagt im Berliner Rathaus (Rotes Rathaus), das Abgeordnetenhaus im Preußischen Landtag.

Die Landesregierung von Berlin

Die Landesregierung besteht aus:
  • Regierendem Bürgermeister
  • Acht Senatoren
Die Vertreter der Landesregierung werden vom Abgeordnetenhaus gewählt, Senatoren auf Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters


Landesregierung 2011:

 
Regierender Bürgermeister:
Klaus Wowereit (SPD)
 
 
 
Bürgermeister und Senator für Inneres und Sport:
Frank Henkel (CDU)
 
 
 
Bürgermeister und Senator für Stadtentwicklung und Umwelt:
Michael Müller (SPD)
 
 
 
Senatorin für Arbeit, Integration, Frauen:
Dilek Kolat (SPD)
 
 
 
Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft:
Sandra Scheeres (SPD)
 
 
 
Senator für Finanzen:
Dr. Ulrich Nußbaum 
 
 
 
Senator für Gesundheit und Soziales:
Mario Czaja (CDU)
 
 
 
Senator für Justiz und Verbraucherschutz:
Thomas Heilmann (CDU)
  
 
Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung:
Sybille von Obernitz

(Quelle: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, 2011)

Berliner Verwaltung

Die Berliner Verwaltung gliedert sich in
  • Hauptverwaltung
  • Bezirksverwaltungen
Die Hauptverwaltung

Die Senatsverwaltungen mit jeweils einem Senator als Leiter bilden die obersten Landesbehörden.

Aufgaben der Senatsverwaltungen:
  • Entscheidung über Grundsatzangelegenheiten
  • Planung und Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung
  • Aufsicht über Hochschulen und landeseigenen Anstalten des öffentlichen Rechts
Nachgeordnete Behörden:
  • Polizeipräsident
  • Feuerwehr
  • Justizbehörden
Die Bezirksverwaltungen

Seit der Bezirksreform 2001 gibt es in Berlin zwölf Bezirksverwaltungen.
Eine Bezirksverwaltung besteht aus einem Bezirksamt und den nichtrechtsfähigen Anstalten (z. B. Bezirksschule). Die Zuständigkeiten der dezentralen Bezirksverwaltungen sind örtlich begrenzt.

Aufgaben der Bezirksverwaltungen:
  • bezirkseigene Angelegenheiten
  • übertragene Vorbehaltsaufgaben
Der Senat übt die Aufsicht über die Bezirksverwaltungen aus.

(Quelle: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, 2007)