Die deutsche Hauptstadt Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Sowohl Land als auch die Stadt Berlin werden vom Senat von Berlin regiert. Diesem gehören neben dem Regierenden Bürgermeister bis zu acht Senatoren an.
Der Bürgermeister entspricht dabei auf Landesebene den Ministerpräsidenten anderer Bundesländer. Der Senat tagt im Berliner Rathaus (Rotes Rathaus), das Abgeordnetenhaus im Preußischen Landtag.
Die Landesregierung von Berlin
Die Landesregierung besteht aus:
- Regierendem Bürgermeister
- Acht Senatoren
Die Vertreter der Landesregierung werden vom Abgeordnetenhaus gewählt, Senatoren auf Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters
Landesregierung 2011:
Landesregierung 2011:
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(Quelle: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, 2011)
Berliner Verwaltung
Die Berliner Verwaltung gliedert sich in
- Hauptverwaltung
- Bezirksverwaltungen
Die Hauptverwaltung
Die Senatsverwaltungen mit jeweils einem Senator als Leiter bilden die obersten Landesbehörden.
Die Senatsverwaltungen mit jeweils einem Senator als Leiter bilden die obersten Landesbehörden.
Aufgaben der Senatsverwaltungen:
- Entscheidung über Grundsatzangelegenheiten
- Planung und Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung
- Aufsicht über Hochschulen und landeseigenen Anstalten des öffentlichen Rechts
Nachgeordnete Behörden:
- Polizeipräsident
- Feuerwehr
- Justizbehörden
Die Bezirksverwaltungen
Seit der Bezirksreform 2001 gibt es in Berlin zwölf Bezirksverwaltungen.
Seit der Bezirksreform 2001 gibt es in Berlin zwölf Bezirksverwaltungen.
Eine Bezirksverwaltung besteht aus einem Bezirksamt und den nichtrechtsfähigen Anstalten (z. B. Bezirksschule). Die Zuständigkeiten der dezentralen Bezirksverwaltungen sind örtlich begrenzt.
Aufgaben der Bezirksverwaltungen:
- bezirkseigene Angelegenheiten
- übertragene Vorbehaltsaufgaben
Der Senat übt die Aufsicht über die Bezirksverwaltungen aus.
(Quelle: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, 2007)
(Quelle: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, 2007)















(CDU)